Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines
Diese Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, geschäftliche Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst in Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Angebote und Preise
Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen den genannten Terminen eine Frist von mehr als 4 Monaten liegt. Übersteigen die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt nicht für Lieferungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgen.

III. Lieferumfang, -fristen
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr mit Übergabe des Gegenstandes an den Kunden auf ihn über. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. Die Lieferung ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Die Vereinbarung von Lieferterminen und -fristen bedarf der Schriftform. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn wir die Ware am letzten Tag der vereinbarten Frist abgesandt haben. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Ereignisse gleich, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und die wir, oder unser Lieferant, nicht zu vertreten haben. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, ist die hiervon betroffene Vertragspartei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei nachträglicher Änderung trägt der Käufer alle dadurch entstandenen Mehrkosten. Nimmt der Auftraggeber nicht die gesamte Ware bis zum vereinbar-ten Termin ab oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtung nicht, so erlischt sein Recht auf Lieferung, ohne dass es bei Kaufleuten einer Nachfrist oder einer Aufforderung nach § 326 BGB bedarf. Unser Anspruch auf Abnahme der Ware und Zahlung bleibt unberührt. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, so können wir die weitere Bearbeitung des Auftrages sowie die Warenlieferung von der Stellung von Sicherheiten oder einer Vorauszahlung abhängig machen und falls diese nicht gewährt werden, vom Vertrag zurücktreten.

IV. Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Wahlweise können wir vom Vertrag auch nur teilweise zurücktreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist bei avisiertem Versand prompt ab, so dass ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur auf Kosten des Auftraggebers einzulagern und die Ware zu berechnen.

V. Versand
Der Versand geschieht, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Gefahr des Auftraggebers. Allgemeine Verfrachtungsbedingungen, insbesondere die allgemeinen deutschen Spediteurbedingungen, werden nicht anerkannt. Lieferungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen, erfolgen ab einem Netto-Warenwert von € 250,- (bei Apotheken von € 100,-) frachtfrei. Bei Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter € 50,- berechnen wir eine Bearbeitungs-gebühr von € 5,‑, soweit nicht individuelle Vereinbarungen dem entgegenstehen. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns überlassen. Wird Ware auf Mehrwegpaletten angeliefert, so bleiben diese unser Eigentum, es sei denn, der Auftraggeber lässt durch den anliefernden LKW eine gleiche Zahl Paletten gleicher Beschaffenheit an uns zurücksenden. Sofern unsere Paletten nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung frachtfrei an uns zurückgesandt werden, sind wir berechtigt, diese zum Neuwert zu berechnen.

VI. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß innerhalb von 7 Arbeitstagen nachgekommen ist. Etwaige Transportschäden und Fehlmengen sind sofort beim Empfang der Ware festzustellen und durch den Transporteur bestätigen zu lassen. Die Prüfung ist vor einer evtl. Verarbeitung vorzunehmen, andernfalls entfällt jegliche Haftung durch uns. Die gesetzlichen Gewährfristen sind ausgeschlossen. Soweit Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, beschränkt sich dieser auf den Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware nach Rückgabe der gerügten Ware. Für die Nachlieferung gelten die Vertragsbedingungen des Absatzes III. Alle anderen Gewährungsansprüche sind ausgeschlossen. Kosten durch Nichtabnahme gehen, ohne Rücksicht auf deren Grund, zu Lasten des Auftraggebers. Rücksendungen unserer gelieferten Waren werden ohne unsere Zustimmung nicht angenommen. Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Auftraggeber. Grundsätzlich von Rücksendungen ausgenommen sind Sterilprodukte, Sonderanfertigungen, nicht mehr verkaufsfähige Waren (MHD < 6 Monate, Verschmutzung, Verklebungen etc.), ausgelaufene Artikel und nicht komplette Versandeinheiten. VII. Rücksendungen
Rücksendungen, die nicht auf Mängeln beruhen, werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Die Bearbeitung erfolgt gemäß unserer aktuellen Richtlinien für Lieferreklamationen und Retouren, die mit unserer Reklamationsabteilung abzustimmen sind. Retouren, die ohne unser Verschulden entstanden sind, führen bei Standardvorgängen zu einer Mindestbearbeitungsgebühr von netto € 12,50, zuzüglich der anfallenden Frachtkosten. Bei aufwendigen Vorgängen durch die Warenrücknahme behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes in Abzug zu bringen.

VIII. Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt Folgendes: sofort netto Kasse nach Empfang der Ware. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Verhältnisse des Auftraggebers für eine Kreditgewährung ungeeignet sind, so können wir sofortige Zahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Erfolgt diese nicht fristgemäß, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommen, ohne dass der Auftraggeber nochmals in Verzug gesetzt werden muss, vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Anrechnung. Als Verzugszinsen berechnen wir Zinsen in Höhe von 9,00 % p.a. Anfallende Mahn- und oder Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen behalten wir uns vor. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, alle offenstehenden, noch nicht fälligen Zahlungen ohne Abzug sofort zu fordern. Dieses Recht erlischt auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt worden war. Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung unserer Ware ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

IX. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – unser Eigentum. Dieses gilt auch bei Lagerung der Ware auf fremden Grundstücken. Wird die Ware vom Auftraggeber be- oder verarbeitet, so geschieht die Verarbeitung für uns, und unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die dadurch entstehenden neuen Sachen. Der Auftraggeber erwirbt kein Verarbeitungseigentum nach § 950 BGB. Vorsorglich überträgt uns der Auftraggeber hiermit das Mit-Eigentum an den neuen Sachen und wird sie für uns verwahren. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Ware, gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden, nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Nehmen wir aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gelieferte Ware zurück, so gilt diese Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir diesen dem Auftraggeber ausdrücklich anzeigen. Die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen sicherheitshalber an uns ab, ohne dass es dazu noch einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Soweit die abgetretenen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, tritt uns der Auftraggeber hiermit die Ansprüche aus dem Kontokorrent ab. Auf Verlangen ist der Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns die Auskünfte und Unterlagen zu übergeben, die zur Geltendmachung seiner Rechte Dritten gegenüber erforderlich sind. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf uns abgetretenen Forderungen, hat der Auftraggeber uns sofort schriftlich mitzuteilen und abzuwehren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren, solange sie unter Eigentumsvorbehalt stehen, gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf Verlangen nachzuweisen.

X. Erfüllungsort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

XI. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext und/oder unser Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

XII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand, auch für Wechsel und Scheckklagen, ist, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Sitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Sitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

MaiMed GmbH, Stand 01.04.2016/Re.00