Allgemeine Geschäftsbedingungen der MaiMed GmbH

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden selbst in Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Zustandekommen des Vertrags

(1) Die vom Käufer unterzeichnete oder per E-Mail an uns gerichtete Bestellung ist ein bindendes Angebot (§ 145 BGB). Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) mit welcher wir Ihnen die Ausführung der Bestellung bestätigen, annehmen.

(2) Die Darstellung der Produkte auf unserer Internetseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot unsererseits, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung Ihrerseits dar.

(3) An uns gerichtete Anfragen zur Erstellung eines Angebots sind für Sie unverbindlich; derartige Anfragen beantworten wir durch ein für uns verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie dann innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(4) Soweit ein Liefertermin nicht als verbindlich gekennzeichnet wird, ist dieser unverbindlich und stellt keinen Fixtermin dar.

III. Preise und Zahlung

(1) Die in den jeweiligen Offerten/Angeboten angeführten Preise stellen Nettopreise dar.

(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.

(3) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen den genannten Terminen eine Frist von mehr als vier Monaten liegt. Übersteigen die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt nicht für Lieferungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erfolgen.

(4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das bei Rechnungsstellung ausgewiesene Konto zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(5) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis im Voraus (Vorkasse) zu zahlen. Sofern die Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird das Zahlungsdatum überschritten, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (ggü. Unternehmern) oder 5 Prozentpunkten (ggü. Verbrauchern) über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Käufer die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

IV. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Gefahrübergang und Transport/Lieferung

(1) Sofern nichts Anderweitiges vereinbart ist, hat der Käufer die Ware auf eigene Kosten ab Werk „EXW“ abzuholen. Der Verkäufer informiert den Käufer darüber, dass die Ware zur Abholung bereit liegt. Die Abholung hat innerhalb von 7 Tagen nach Abholmitteilung zu erfolgen. Der Gefahrübergang findet mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer, spätestens jedoch mit Ablauf der 7-Tagesfrist statt.

(2) Ist hiervon abweichend Lieferung vereinbart, erfolgt diese frei Frachtführer „FCA“, mit folgender Maßgabe:

(2.1) Lieferungen, soweit keine andere Vereinbarung getroffen, erfolgen ab einem Netto-Warenwert von € 350,- (bei Apotheken von € 100,-) frachtfrei. Bei Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter € 50,- berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 5, , soweit nicht individuelle Vereinbarungen dem entgegenstehen.

(2.2) Ist die Auslieferung innerhalb Deutschlands vereinbart, beauftragt der Verkäufer ein geeignetes Transportunternehmen. Auf schriftliches Verlangen des Käufers schließt der Verkäufer eine geeignete Transportversicherung ab.

(2.3) Ist die Auslieferung in einen EU-Mitgliedstaat oder einen Dritt-Staat (kein EU-Mitgliedsstaat) vereinbart, beauftragt der Käufer ein geeignetes Transportunternehmen. Eine geeignete Transportversicherung schließt der Käufer bei Bedarf selbst ab.

(2.4) Der Gefahrübergang findet bei Übergabe an den Frachtführer statt. Die beim Verkäufer anfallenden Kosten für Verpackung und Transport werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig und gelten als selbständige Lieferungen.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden (insbesondere der Lagerkosten), einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten und uns stehen die Rechte aus § 323 BGB zu. Dem Käufer bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(4) Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Auftraggeber. Grundsätzlich von Rücksendungen ausgenommen sind Sterilprodukte, Sonderanfertigungen, nicht mehr verkaufsfähige Waren (MHD < 12 Monate, Verschmutzung, Verklebungen etc.).

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist jedoch befugt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden zu veräußern. Der Käufer tritt die Forderung gegen den Dritten, die sich aus dem Verkauf ergibt, schon jetzt an den Verkäufer ab. Der Käufer ist berechtigt, die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit die Abtretung der Forderung gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.

(2) Gerät der Käufer mit einer Bezahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten und die Ware wieder an sich zu nehmen. Der Verkäufer ist verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit – ggf. auch teilweise – freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 50% übersteigt.

VII. Gewährleistung

Für den Fall, dass Sie Unternehmer im Sinne der in § 1 aufgeführten Definition sind gilt folgendes:

(1) Die Ausübung von Gewährleistungsrechten eines gewerblichen Käufers setzt voraus, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB innerhalb von 7 Tagen nach Gefahrübergang nachgekommen ist.

Etwaige Transportschäden und Fehlmengen sind sofort beim Empfang der Ware festzustellen und durch den Transporteur bestätigen zu lassen.

(2) Mängelansprüche eines gewerblichen Käufers verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Abholung der Ware durch Käufer. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um Gebrauchtware ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen insgesamt ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Rücksendungen, die nicht auf Mängeln beruhen, werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Sendet der Käufer die Ware an den Verkäufer zurück, fällt für die Bearbeitung der Rücksendung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 25,00 € an. Bei aufwendigen Vorgängen durch die Warenrücknahme behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes in Abzug zu bringen.

Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(5) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne der in § 1 aufgeführten Definition sind, gilt folgendes:

(6) Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes uns gegenüber schriftlich zu rügen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um Gebrauchtware so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

VIII. Haftungsausschluss

(1) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nur für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner für Schäden die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen. Schließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie Arglist beruhen.

(2) Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(3) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Klarstellend: Ausgeschlossen sind insbesondere Be- und Entladeschäden an Transportfahrzeugen, Schäden die durch Wartezeiten entstehen sowie Schäden in Folge eines Betriebsausfalls, sofern hierfür ein Mangel der Kaufsache ursächlich ist.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Sicherheitsbestimmungen

Die von uns vertriebenen Produkte entsprechen den jeweils gültigen deutschen und europäischen Qualitäts- und Sicherheitsbestimmungen (DIN-Normen/Zertifikaten). Die Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsbestimmungen aus nicht EU (sog. Dritt-) Ländern hat der Käufer auf eigene Kosten zu überprüfen und sicherzustellen.

X. Widerrufsrecht

Wenn der Käufer Verbraucher im Sinne des § 1 ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Bestimmungen der nachfolgenden

XI. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Neuenkirchen/Deutsch-land Erfüllungsort.

XII. Datenschutz

1) Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen werden unter Wahrung geltender Datenschutznormen Personendaten erhoben, erfasst, gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

MaiMed GmbH, Stand 30.08.2024/Rev.00